Arbeitsweise Vorstand und Aufsichtsrat
Jahr:
Erklärung vom 16. April 2024
Arbeitsweise Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
Adtran Networks SE („Adtran Networks") unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt über ein dualistisches Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.
Vorstand
Der Vorstand ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.
Adtran Networks wird gegenwärtig durch einen international besetzten Vorstand geführt. Drei hoch motivierte und erfahrene Vorstandsmitglieder planen, unterstützen und steuern das Wachstum des Unternehmens:
- Thomas Richard Stanton, Vorstandsvorsitzender
- Christoph Glingener, Technischer Vorstand
- Ulrich Dopfer, Finanzvorstand
Der Vorstand nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. § 13 Absatz 2 der Satzung enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Gegenwärtig sind fünf Prokuristen bestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es im Vorstand folgende personelle Veränderungen:
Scott St. John hat sein Amt als Mitglied des Vorstandes mit Wirkung zum 21. Januar 2023 niedergelegt.
Mit Wirkung zum 30. Juni 2023 legte sodann Christoph Glingener seine Funktion als Vorsitzender des Vorstandes (CEO) nieder.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 wurde Thomas Richard Stanton zum Mitglied des Vorstandes bestellt und übernahm von Christoph Glingener das Amt des Vorsitzenden des Vorstandes (CEO) der Adtran Networks.
Die Geschäftsverteilung ergibt sich im Einzelnen aus dem Geschäftsverteilungsplan. Der Vorstand kommt mindestens einmal wöchentlich zusammen, um strategische und aktuelle operative Fragen detailliert zu besprechen und erforderliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantworten Fragen des Aufsichtsrats.
Zusammensetzung des Vorstands und Nachfolgeplanung
Der Aufsichtsrat von Adtran Networks bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung regelmäßig zwei), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt die Mitglieder des Vorstands und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. Die grundlegenden Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition sind insbesondere
- Persönlichkeit,
- überzeugende Führungsqualitäten,
- die bisherigen Leistungen,
- Kenntnisse über das Unternehmen im Bereich Telekommunikation, sowie
- die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt.
Die Zusammensetzung des Vorstands muss eine am Unternehmensinteresse ausgerichtete effektive und nachhaltige Leitung der Adtran Networks und des Konzerns gewährleisten.
In § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist für Mitglieder des Vorstands eine Altersgrenze von 65 Jahren festgelegt.
Bei der langfristigen Nachfolgeplanung dienen die vorstehend beschriebenen Eignungskriterien sowie das festgelegte Profil dem Aufsichtsrat als Basis bei der Entscheidung über die Besetzung einer Vorstandsposition. Der Aufsichtsrat steht hierbei im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und beobachtet aktiv Führungskräfte und deren Entwicklung in der Adtran Gruppe mit Blick auf ihre Eignung als potentielle Kandidatinnen und Kandidaten für die Neubesetzung von Vorstandspositionen. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten sollen entsprechend gefördert werden. Zudem beobachtet der Aufsichtsrat den Markt im Hinblick auf mögliche externe Kandidatinnen und Kandidaten für die Neubesetzung von Vorstandspositionen.
Aufsichtsrat
Adtran Networks hat einen mit drei Mitgliedern besetzten Aufsichtsrat. Seine Mitglieder verfügen über einen breiten fachlichen Hintergrund und sind erfahrene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten:
Dr. Eduard Scheiterer, Vorsitzender
- Unabhängiges Mitglied
- Seit dem 10. Juli 2023 Vorsitzender
- Seit dem 5. Oktober 2022 Mitglied
- Vorsitzender des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
- Mitglied des Prüfungsausschusses
- Rentner
Frank Fischer, Stellvertretender Vorsitzender
- Unabhängiges Mitglied
- Seit dem 21. September 2022 Stellvertretender Vorsitzender
- Seit dem 14. September 2022 Mitglied
- Vorsitzender des Prüfungsausschusses
- Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
- Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Heike Kratzenstein
- Unabhängiges Mitglied
- Seit dem 1. Juli 2023 Mitglied
- Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
- Mitglied des Prüfungsausschusses
- CEO bei Asmodee Holding GmbH
Im Geschäftsjahr 2023 gab es im Aufsichtsrat folgende personelle Veränderungen:
Im Juli 2023 wurde Heike Kratzenstein vom Gericht zum Mitglied des Aufsichtsrats der Adtran Networks bestellt. Die Gewählte folgte auf Johanna Hey, die aufgrund ihrer Amtsniederlegungserklärung vom 21. Juni 2023 mit Wirkung zum 30. Juni 2023 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden ist.
Eduard Scheiterer wurde daraufhin am 10. Juli 2023 zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.
Das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates übernahm weiterhin Frank Fischer, der bereits am 21. September 2022 zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde, was am 30. November 2022 (im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung) nochmals bestätigt wurde.
Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr. Im Geschäftsjahr 2023 traf der Aufsichtsrat zu insgesamt fünf ordentlichen Sitzungen zusammen. Ferner hielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 zwei außerordentliche Sitzungen ab.
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er berät und überwacht den Vorstand bei seiner Arbeit. An allen für das Unternehmen bedeutenden Entscheidungen ist der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig beteiligt. In turnusmäßig anberaumten Sitzungen – und erforderlichenfalls auch in außerordentlichen Sitzungen – unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form ausführlich, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, insbesondere über die strategische Ausrichtung, die Marktentwicklung, Wachstumsaussichten und die jeweils aktuelle Finanz-, Vermögens- und Ertragslage einschließlich Budgetentwicklung, Investitionen, Personalsituation, Compliance und Risikomanagement. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand, sowohl zu Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten als auch zur Strategie, zur Planung und zur Geschäftsentwicklung. Sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge werden auf Basis der Berichte des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und Zielen werden vom Vorstand detailliert erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der Aufsichtsrat entscheidet, soweit dies nach Gesetz oder Satzung erforderlich ist, über die Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung. Darüber hinaus stehen vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter auch zwischen den Sitzungsterminen mit den Mitgliedern des Vorstands in regelmäßigem Kontakt und werden über die aktuelle Geschäftsentwicklung, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen mündlich und schriftlich informiert.
Die Sitzungsunterlagen einschließlich eventueller Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung übersandt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind und keine ausführliche Diskussion erfordern.
Der Aufsichtsrat erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre. In der Hauptversammlung berichtet der Vorsitzende des Aufsichtsrats über die Tätigkeit des Aufsichtsrats.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats achten darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht, und nehmen die erforderliche Aus- und Fortbildung eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt sie dabei angemessen, z. B. durch interne Fortbildungen zu aufsichtsratsrelevanten Themen und Informationen über Gesetzesänderungen und Entwicklungen. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats werden eingehend eingearbeitet.
Kompetenzprofil des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Ergänzend zu den konkreten Zielen für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil mit besonderen fachlichen und persönlichen Kompetenzanforderungen erarbeitet. Dieses sieht für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats die folgenden Ziele vor:
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen (§ 100 Abs. 5 AktG, D.3 DCGK).
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll aus einem anderen Land als Deutschland stammen oder außerhalb Deutschlands signifikante Erfahrungen gesammelt haben.
- Wenigstens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollen unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand sein (C.7 DCGK).
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär sein (C.9 DCGK).
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll besondere Fachkompetenz in den Geschäftsbereichen haben, in denen die Gesellschaft tätig ist.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein (§ 100 Abs. 5 AktG).
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll eine Frau sein, wenigstens eines ein Mann.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in ihrer Gesamtheit Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen aufweisen (C.1 DCGK).
Nach der Empfehlung C.6 des DCGK soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Unabhängig in diesem Sinne sind solche Mitglieder, die keine geschäftliche oder persönliche Beziehung zu der Gesellschaft, deren Vorstand, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen oder deren Vorstand haben. Der Aufsichtsrat ist, wie im Kompetenzprofil beschlossen, der Meinung, dass wenigstens zwei seiner Mitglieder unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand sein sollen und wenigstens eines seiner Mitglieder unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein soll. Mit Frank Fischer, Eduard Scheiterer und Heike Kratzenstein sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig vom kontrollierenden Aktionär und unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. April 2024 seine Zusammensetzung in Hinblick auf die festgelegten Ziele überprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
In der gegenwärtigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird das Kompetenzprofil insgesamt und werden sämtliche Anforderungen durch mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats erfüllt. Dies zeigt auch die folgende Kompetenzmatrix.
Frank Fischer | Dr. Eduard Scheiterer | Heike Kratzenstein | |
Vertraut mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist | X1 | X2 | |
Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung (insg. 2 Mitglieder, die über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen müssen) |
X3 | X4 | |
Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung, insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Abschlussprüfung |
X3 | X4 |
|
Unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand | X | X | X |
Unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär | X | X | X |
Spezielle Expertise in der Netzwerkindustrie |
X2 | ||
Internationale Erfahrung | X5 | ||
Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen |
X | X | X |
Geschlecht (m/w/d)(mind. 1 Frau und mind. 1 Mann) |
m | m | w |
Fußnoten:
- Herr Fischer war bereits im Jahr 2012 Mitglied des Aufsichtsrats der Adtran Networks (vormals ADVA Optical Networking SE).
- Herr Scheiterer ist seit über 40 Jahren in der Branche tätig, unter anderem für Unternehmen wie Siemens AG, Nokia Siemens Networks oder ADTRAN Inc. Zuletzt war er von September 2012 bis 2021 Managing Director der ADTRAN GmbH in Berlin.
- Herr Fischer ist seit 2006 Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2015 zusätzlich Steuerberater.
- Frau Kratzenstein war im Jahr 2022 CFO der Asmodee Holding, in den Jahren 2016 bis 2020 CFO der Lacoste DACH & SCAN (Maus Freres S.A.) sowie von 1996 bis 2015 im Controlling der Escada Group.
- Herr Scheiterer verfügt über eine langjährige internationale Erfahrung. Er war u. a. von 2014 bis 2017 Senior Vice President International Markets und anschließend von 2017 bis 2019 Senior Vice President Research & Product Development der ADTRAN Inc., in Huntsville, Alabama, von 2006 bis 2007 bei Nokia Siemens Networks Team Leader of Portfolio Clean Team ‘Core Networks’ in München und Helsinki und von 1990 bis 1996 Head of R&D bei ROLM – A Siemens Company, in Santa Clara, CA, USA.
Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Hierdurch werden regelmäßig neue Impulse für die Aufsichtsratsarbeit gewonnen. Die Prüfung erfolgt unter anderem im Wege einer Selbstevaluation auf Grundlage eines umfangreichen Fragebogens sowie anschließender intensiver Befassung und Beratung der jeweiligen Ergebnisse im Aufsichtsratsplenum. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Aufsichtsratsplenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes näher fest. Der Aufsichtsrat führte die letzte Selbstbeurteilung im Geschäftsjahr 2023 durch. Wesentliche Defizite wurden weder bei dieser Selbstbeurteilung noch in der Zwischenzeit festgestellt.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die Bildung von Ausschüssen erfolgt im Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 107 Abs. 3 AktG. Gegenwärtig sind zwei Ausschüsse gebildet:
Wegen der nunmehr anwendbaren Regelung des § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG besteht der Prüfungsausschuss nunmehr aus den drei Mitgliedern des Aufsichtsrats – Frank Fischer, Eduard Scheiterer und Heike Kratzenstein – mit Frank Fischer als Vorsitzendem des Ausschusses. Herr Fischer, als der Vorsitzende, ist Rechtsanwalt in eigener Kanzlei und Steuerberater. Herr Fischer hat zudem ein zweijähriges Fernstudium an der Universität Lüneburg im Umweltrecht absolviert und verfügt daher auch über Sachverstand auf den Gebieten der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Frau Kratzenstein als die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses ist CEO der Asmodee Holding GmbH, war zuvor CFO und bringt langjährige Erfahrung im Controlling mit.
Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss wurde ebenfalls auf drei Mitglieder erweitert und besteht nunmehr ebenfalls aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats mit Eduard Scheiterer als Ausschussvorsitzendem.
Über die Arbeit der Ausschüsse wurde regelmäßig in der jeweils folgenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet und diskutiert.
Erklärung vom 8. März 2023
Arbeitsweise Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
ADVA Optical Networking SE („ADVA") unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt über ein dualistisches Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.
Vorstand
Der Vorstand ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.
ADVA wird gegenwärtig durch einen international besetzten Vorstand geführt. Zwei hoch motivierte und erfahrene Vorstandsmitglieder planen, unterstützen und steuern das Wachstum des Unternehmens:
- Christoph Glingener, Vorstandsvorsitzender
- Ulrich Dopfer, Finanzvorstand
Der Vorstand nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. § 13 Absatz 2 der Satzung enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Gegenwärtig sind fünf Prokuristen bestellt.
Im Geschäftsjahr 2022 gab es im Vorstand folgende personelle Veränderungen:
Brian Protiva hat mit Wirkung zum 31. August 2022 sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Vorstandes niedergelegt. Christoph Glingener wurde mit Wirkung zum 1. September 2023 zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes bestellt. Scott St. John hat mit Wirkung zum 21. Januar 2023 sein Amt als Mitglied des Vorstandes niedergelegt.
Die Geschäftsverteilung ergibt sich im Einzelnen aus dem Geschäftsverteilungsplan. Der Vorstand kommt mindestens einmal wöchentlich zusammen, um strategische und aktuelle operative Fragen detailliert zu besprechen und erforderliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantworten Fragen des Aufsichtsrats.
Zusammensetzung des Vorstands und Nachfolgeplanung
Der Aufsichtsrat von ADVA bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung regelmäßig zwei), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt die Mitglieder des Vorstands und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. Die grundlegenden Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition sind insbesondere
- Persönlichkeit,
- überzeugende Führungsqualitäten,
- die bisherigen Leistungen,
- Kenntnisse über das Unternehmen im Bereich Telekommunikation, sowie
- die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt.
Die Zusammensetzung des Vorstands muss eine am Unternehmensinteresse ausgerichtete effektive und nachhaltige Leitung der ADVA und des Konzerns gewährleisten.
In § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist für Mitglieder des Vorstands eine Altersgrenze von 65 Jahren festgelegt.
Bei der langfristigen Nachfolgeplanung dienen die vorstehend beschriebenen Eignungskriterien sowie das festgelegte Profil dem Aufsichtsrat als Basis bei der Entscheidung über die Besetzung einer Vorstandsposition. Der Aufsichtsrat steht hierbei im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und beobachtet aktiv Führungskräfte und deren Entwicklung in der ADVA Gruppe mit Blick auf ihre Eignung als potentielle Kandidatinnen und Kandidaten für die Neubesetzung von Vorstandspositionen. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten sollen entsprechend gefördert werden. Zudem beobachtet der Aufsichtsrat den Markt im Hinblick auf mögliche externe Kandidatinnen und Kandidaten für die Neubesetzung von Vorstandspositionen.
Aufsichtsrat
ADVA hat einen international besetzten Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern. Seine Mitglieder verfügen über einen breiten fachlichen Hintergrund und sind erfahrene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten:
Johanna Hey, Vorsitzende
Seit dem 21. September 2022 Vorsitzende
Seit dem 16. Mai 2011 Mitglied
Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Mitglied des Prüfungsausschusses
Professorin für Steuerrecht, Universität zu Köln, Köln, Deutschland
Frank Fischer, Stellvertretender Vorsitzender
Unabhängiges Mitglied
Seit dem 21. September 2022 Stellvertretender Vorsitzender
Seit dem 14. September 2022 Mitglied
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Eduard Scheiterer, Mitglied
Unabhängiges Mitglied
Seit dem 5. Oktober 2022 Mitglied
Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Mitglied des Prüfungsausschusses
Rentner
Im Geschäftsjahr 2022 gab es im Aufsichtsrat folgende personelle Veränderungen:
Die Aktionärinnen und Aktionäre der ADVA haben am 30. November 2022 im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung der ADVA Frank Fischer und Eduard Scheiterer in den Aufsichtsrat gewählt und folgten damit den Kandidatenvorschlägen des Aufsichtsrats. Frank Fischer wurde zuvor im September 2022 als gerichtlich bestelltes Mitglieder im Aufsichtsrat der ADVA aktiv, Eduard Scheiterer im Oktober 2022. Die Gewählten folgen auf Nikos Theodosopoulos und Michael Aquino, die aufgrund von Amtsniederlegungserklärungen vom 4. August bzw. vom 24. September 2022 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden sind.
Johanna Hey wurde am 21. September 2022 zur neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt, Herr Frank Fischer zu ihrem Stellvertreter.
Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr. Im Geschäftsjahr 2022 traf der Aufsichtsrat zu insgesamt vier ordentlichen Sitzungen zusammen.
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er berät und überwacht den Vorstand bei seiner Arbeit. An allen für das Unternehmen bedeutenden Entscheidungen ist der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig beteiligt. In turnusmäßig anberaumten Sitzungen – und erforderlichenfalls auch in außerordentlichen Sitzungen – unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form ausführlich, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, insbesondere über die strategische Ausrichtung, die Marktentwicklung, Wachstumsaussichten und die jeweils aktuelle Finanz-, Vermögens- und Ertragslage einschließlich Budgetentwicklung, Investitionen, Personalsituation, Compliance und Risikomanagement. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand, sowohl zu Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten als auch zur Strategie, zur Planung und zur Geschäftsentwicklung. Sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge werden auf Basis der Berichte des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und Zielen werden vom Vorstand detailliert erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der Aufsichtsrat entscheidet, soweit dies nach Gesetz oder Satzung erforderlich ist, über die Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung. Darüber hinaus stehen vor allem die Aufsichtsratsvorsitzende und ihr Stellvertreter auch zwischen den Sitzungsterminen mit den Mitgliedern des Vorstands in regelmäßigem Kontakt und werden über die aktuelle Geschäftsentwicklung, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen mündlich und schriftlich informiert.
Die Sitzungsunterlagen einschließlich eventueller Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung übersandt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind und keine ausführliche Diskussion erfordern.
Die Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in ihrem Bericht an die Aktionäre und in der ordentlichen Hauptversammlung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats achten darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht, und nehmen die erforderliche Aus- und Fortbildung eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt sie dabei angemessen, z. B. durch interne Fortbildungen zu aufsichtsratsrelevanten Themen und Informationen über Gesetzesänderungen und Entwicklungen. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats werden eingehend eingearbeitet.
Kompetenzprofil des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Ergänzend zu den konkreten Zielen für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil mit besonderen fachlichen und persönlichen Kompetenzanforderungen erarbeitet. Dieses sieht für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats die folgenden Ziele vor:
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen (§ 100 Abs. 5 AktG, D3 DCGK).
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll aus einem anderen Land als Deutschland stammen oder außerhalb Deutschlands signifikante Erfahrungen gesammelt haben.
- Wenigstens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollen unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand sein (C7 DCGK)
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär sein (C9 DCGK).
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll besondere Fachkompetenz in den Geschäftsbereichen haben, in denen die Gesellschaft tätig ist.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein (§ 100 Abs. 5 AktG).
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll eine Frau sein, wenigstens eines ein Mann.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in ihrer Gesamtheit Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen aufweisen (C1 DCGK).
Nach der Empfehlung C.6 des DCGK soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Unabhängig in diesem Sinne sind solche Mitglieder, die keine geschäftliche oder persönliche Beziehung zu der Gesellschaft, deren Vorstand, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen oder deren Vorstand haben. Der Aufsichtsrat ist, wie im Kompetenzprofil beschlossen, der Meinung, dass wenigstens zwei seiner Mitglieder unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand sein sollen und wenigstens eines seiner Mitglieder unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein soll. Mit den Herren Frank Fischer und Eduard Scheiterer sind zwei Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig vom kontrollierenden Aktionär und unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 7. November 2022 seine Zusammensetzung in Hinblick auf die festgelegten Ziele überprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
In der gegenwärtigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird das Kompetenzprofil insgesamt und werden sämtliche Anforderungen durch mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats erfüllt. Dies zeigt auch die folgende Kompetenzmatrix.
Kompetenzmatrix (ab 05.10.2022):
Johanna Hey | Frank Fischer | Eduard Scheiterer | |
Vertraut mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist | X1 | X2 | X3 |
Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme |
X4 | X5 | |
Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung, insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Abschlussprüfung |
X4 | X5 | |
Unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand | (X)7 | X | X |
Unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär | X | X | |
Spezielle Expertise in der Netzwerkindustrie |
X3 | ||
Internationale Erfahrung | X6 | X6 | |
Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen |
X | X | X |
Fußnoten:
- Frau Hey ist seit 2011 Mitglied des Aufsichtsrats der ADVA Optical Networking SE.
- Herr Fischer war bereits im Jahr 2012 Mitglied des Aufsichtsrats der ADVA Optical Networking SE.
- Herr Scheiterer ist seit über 40 Jahren in der Branche tätig, unter anderem für Unternehmen wie Siemens AG, Nokia Siemens Networks oder ADTRAN Inc. Zuletzt war er von September 2012 bis 2021 Managing Director der ADTRAN GmbH in Berlin.
- Frau Hey lehrt seit 2002 Steuerrecht an deutschen Hochschulen (Düsseldorf, Köln); siehe § 38 Abs. 1 Nr. 1 StBerG.
- Herr Fischer ist seit 2006 Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2015 zusätzlich Steuerberater.
- Frau Hey forscht bzw. lehrt wiederholt als Global Professor an der New York University School of Law. Herr Scheiterer war in den Jahren 2014 bis 2017 als Senior Vice President International Markets und anschließend in der Zeit von 2017 bis 2019 als Senior Vice President für Forschung und Produktentwicklung bei der ADTRAN Inc. in Huntsville, Alabama, Vereinigte Staaten von Amerika tätig.
- Frau Hey gehört dem Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE seit Mai 2011 an. Ab Mai 2023 wird sie dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit mehr als zwölf Jahren angehören. Dadurch ist einer der Indikatoren erfüllt, der nach der Empfehlung C.7 des DCGK bei der Beurteilung der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern zu berücksichtigen ist.
Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Hierdurch werden regelmäßig neue Impulse für die Aufsichtsratsarbeit gewonnen. Die Prüfung erfolgt unter anderem im Wege einer Selbstevaluation auf Grundlage eines umfangreichen Fragebogens sowie anschließender intensiver Befassung und Beratung der jeweiligen Ergebnisse im Aufsichtsratsplenum. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Aufsichtsratsplenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes näher fest. Der Aufsichtsrat führte die letzte Selbstbeurteilung im Geschäftsjahr 2022 durch. Wesentliche Defizite wurden weder bei dieser Selbstbeurteilung noch in der Zwischenzeit festgestellt.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die Bildung von Ausschüssen erfolgt im Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 107 Abs. 3 AktG. Gegenwärtig sind zwei Ausschüsse gebildet:
Dem Prüfungsausschuss gehörten bis August 2022 Johanna Hey (als Vorsitzende) und Nikos Theodosopoulos an. Wegen der nunmehr anwendbaren Regelung des § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG besteht der Prüfungsausschuss nunmehr aus den drei Mitgliedern des Aufsichtsrats – Johanna Hey, Frank Fischer und Eduard Scheiterer – mit Frank Fischer als Vorsitzendem des Ausschusses. Herr Fischer, als der Vorsitzende, ist Rechtsanwalt in eigener Kanzlei und Steuerberater. Frau Hey, als die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, ist Professorin für Steuerrecht und seit Jahren Mitglied des Prüfungsausschusses der Gesellschaft. Beide verfügen jeweils über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung, interne Kontroll- und Risikomanagementverfahren sowie Abschlussprüfung. Herr Fischer verfügt überdies über einen Abschluss im Umweltrecht und deshalb über Sachverstand auf den Gebieten der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.
Dem Vergütungs- und Nominierungsausschuss gehörten bis August bzw. September Nikos Theodosopoulos (Vorsitzender) und Michael Aquino an. Er wurde auf drei Mitglieder erweitert und besteht nunmehr ebenfalls aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats mit Johanna Hey als Ausschussvorsitzender.
Über die Arbeit der Ausschüsse wurde regelmäßig in der jeweils folgenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet und diskutiert.
Erklärung vom 22. Februar 2022
Arbeitsweise Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren AusschüssenADVA Optical Networking SE („ADVA") unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt über ein dualistisches Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.
Vorstand
Der Vorstand ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.
ADVA wird gegenwärtig durch einen international besetzten Vorstand geführt. Vier hoch motivierte und erfahrene Vorstandsmitglieder planen, unterstützen und steuern das Wachstum des Unternehmens:
Brian Protiva, Vorstandsvorsitzender
Christoph Glingener, Vorstand Technologie
Ulrich Dopfer, Finanzvorstand
Scott St. John, Vertriebsvorstand
Der Vorstand nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Gegenwärtig sind fünf Prokuristen bestellt.
Der Vorstand von ADVA bestand während des gesamten Geschäftsjahrs 2021 aus vier Mitgliedern, wobei sich die Geschäftsverteilung im Einzelnen aus dem Geschäftsverteilungsplan ergibt. Der Vorstand kommt mindestens einmal wöchentlich zusammen, um strategische und aktuelle operative Fragen detailliert zu besprechen und erforderliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantworten Fragen des Aufsichtsrats.
Zusammensetzung des Vorstands und Nachfolgeplanung
Der Aufsichtsrat von ADVA bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung regelmäßig zwei), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt die Mitglieder des Vorstands und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. Die grundlegenden Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition sind insbesondere
- Persönlichkeit,
- überzeugende Führungsqualitäten,
- die bisherigen Leistungen,
- Kenntnisse über das Unternehmen im Bereich Telekommunikation, sowie
- die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt.
Die Zusammensetzung des Vorstands muss eine am Unternehmensinteresse ausgerichtete effektive und nachhaltige Leitung der ADVA und des Konzerns gewährleisten.
In § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist für Mitglieder des Vorstands eine Altersgrenze von 65 Jahren festgelegt.
Bei der langfristigen Nachfolgeplanung dienen die vorstehend beschriebenen Eignungskriterien sowie das festgelegte Profil dem Aufsichtsrat als Basis bei der Entscheidung über die Besetzung einer Vorstandsposition. Der Aufsichtsrat steht hierbei im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und beobachtet aktiv Führungskräfte und deren Entwicklung in der ADVA Gruppe mit Blick auf ihre Eignung als potentielle Kandidatinnen und Kandidaten für die Neubesetzung von Vorstandspositionen. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten sollen entsprechend gefördert werden. Zudem beobachtet der Aufsichtsrat den Markt im Hinblick auf mögliche externe Kandidatinnen und Kandidaten für die Neubesetzung von Vorstandspositionen.
Aufsichtsrat
ADVA hat einen international besetzten Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern. Seine Mitglieder verfügen über einen breiten fachlichen Hintergrund und sind erfahrene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten:
Nikos Theodosopoulos, Vorsitzender
seit dem 9. Januar 2015 Vorsitzender
seit dem 29. Dezember 2014 Mitglied
Vorsitzender des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Mitglied des Prüfungsausschusses
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter
NT Advisors LLC Manhasset, New York, USA
Johanna Hey, Stellvertretende Vorsitzende
seit dem 4. Juni 2013 stellvertretende Vorsitzende
seit dem 16. Mai 2011 Mitglied
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Professorin für Steuerrecht
Universität zu Köln, Köln, Deutschland
Michael Aquino, Mitglied
seit dem 13. Juni 2018 Mitglied
Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Technology Strategy Consultant
Peachtree City, Georgia, USA
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand während des gesamten Geschäftsjahres 2021 aus diesen drei Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr. Im Geschäftsjahr 2021 traf der Aufsichtsrat zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen.
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er berät und überwacht den Vorstand bei seiner Arbeit. An allen für das Unternehmen bedeutenden Entscheidungen ist der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig beteiligt. In turnusmäßig anberaumten Sitzungen – und erforderlichenfalls auch in außerordentlichen Sitzungen – unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form ausführlich, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, insbesondere über die strategische Ausrichtung, die Marktentwicklung, Wachstumsaussichten und die jeweils aktuelle Finanz-, Vermögens- und Ertragslage einschließlich Budgetentwicklung, Investitionen, Personalsituation, Compliance und Risikomanagement. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand, sowohl zu Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten als auch zur Strategie, zur Planung und zur Geschäftsentwicklung. Sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge werden auf Basis der Berichte des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und Zielen werden vom Vorstand detailliert erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der Aufsichtsrat entscheidet, soweit dies nach Gesetz oder Satzung erforderlich ist, über die Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung. Darüber hinaus stehen vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreterin auch zwischen den Sitzungsterminen mit den Mitgliedern des Vorstands in regelmäßigem Kontakt und werden über die aktuelle Geschäftsentwicklung, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen mündlich und schriftlich informiert.
Die Sitzungsunterlagen einschließlich eventueller Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung übersandt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind und keine ausführliche Diskussion erfordern.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre und in der ordentlichen Hauptversammlung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats achten darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht, und nehmen die erforderliche Aus- und Fortbildung eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt sie dabei angemessen, z. B. durch interne Fortbildungen zu aufsichtsratsrelevanten Themen und Informationen über Gesetzesänderungen und Entwicklungen. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats werden eingehend eingearbeitet.
Kompetenzprofil des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Ergänzend zu den konkreten Zielen für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil mit besonderen fachlichen und persönlichen Kompetenzanforderungen erarbeitet. Dieses sieht für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats die folgenden Ziele vor:
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll aus einem anderen Land als Deutschland stammen oder außerhalb Deutschlands signifikante Erfahrungen gesammelt haben.
- Wenigstens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollen unabhängig sein.
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll besondere Fachkompetenz in den Geschäftsbereichen haben, in denen die Gesellschaft tätig ist.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein.
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll eine Frau sein, wenigstens eines ein Mann.
Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Hierdurch werden regelmäßig neue Impulse für die Aufsichtsratsarbeit gewonnen. Die Prüfung erfolgt unter anderem im Wege einer Selbstevaluation auf Grundlage eines umfangreichen Fragebogens sowie anschließender intensiver Befassung und Beratung der jeweiligen Ergebnisse im Aufsichtsratsplenum. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Aufsichtsratsplenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes näher fest. Der Aufsichtsrat führte die letzte Selbstbeurteilung im Geschäftsjahr 2021 durch. Wesentliche Defizite wurden weder bei dieser Selbstbeurteilung noch in der Zwischenzeit festgestellt.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die Bildung von Ausschüssen erfolgt im Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 107 Absatz 3 des Aktiengesetzes (AktG). Gegenwärtig sind zwei Ausschüsse gebildet: Dem Prüfungsausschuss gehören Johanna Hey (Vorsitzende) und Nikos Theodosopoulos an. Die Vorsitzende verfügt über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung, interne Kontrollverfahren und Abschlussprüfung. Dem Vergütungs- und Nominierungsausschuss gehören Nikos Theodosopoulos (Vorsitzender) und Michael Aquino an.
Aufgabe der Ausschüsse ist es insbesondere, die im Aufsichtsratsplenum zu behandelnden Themen und Beschlüsse vorzubereiten. Entscheidungsbefugnisse werden den Ausschüssen nicht übertragen. Über die Arbeit der Ausschüsse wird regelmäßig in der jeweils folgenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet und diskutiert.
Erklärung vom 23. Februar 2021
Arbeitsweise Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
ADVA Optical Networking SE („ADVA") unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt über ein dualistisches Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.
Vorstand
Der Vorstand ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.
ADVA wird gegenwärtig durch einen international besetzten Vorstand geführt. Vier hoch motivierte und erfahrene Vorstandsmitglieder planen, unterstützen und steuern das Wachstum des Unternehmens:
- Brian Protiva, Vorstandsvorsitzender
- Christoph Glingener, Vorstand Technologie
- Ulrich Dopfer, Finanzvorstand
- Scott St. John, Vertriebsvorstand
Der Vorstand nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. § 13 Absatz 2 der Satzung enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Gegenwärtig sind fünf Prokuristen bestellt.
Der Vorstand von ADVA bestand während des gesamten Geschäftsjahrs 2020 aus vier Mitgliedern, wobei sich die Geschäftsverteilung im Einzelnen aus dem Geschäftsverteilungsplan ergibt. Der Vorstand kommt mindestens einmal wöchentlich zusammen, um strategische und aktuelle operative Fragen detailliert zu besprechen und erforderliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantworten Fragen des Aufsichtsrats.
Zusammensetzung des Vorstands und Nachfolgeplanung
Der Aufsichtsrat von ADVA bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung regelmäßig zwei), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt die Mitglieder des Vorstands und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. Die grundlegenden Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition sind insbesondere
- Persönlichkeit,
- überzeugende Führungsqualitäten,
- die bisherigen Leistungen,
- Kenntnisse über das Unternehmen im Bereich Telekommunikation, sowie
- die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt.
Die Zusammensetzung des Vorstands muss eine am Unternehmensinteresse ausgerichtete effektive und nachhaltige Leitung der ADVA und des Konzerns gewährleisten.
In § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist für Mitglieder des Vorstands eine Altersgrenze von 65 Jahren festgelegt.
Bei der langfristigen Nachfolgeplanung dienen die vorstehend beschriebenen Eignungskriterien sowie das festgelegte Profil dem Aufsichtsrat als Basis bei der Entscheidung über die Besetzung einer Vorstandsposition. Der Aufsichtsrat steht hierbei im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und beobachtet aktiv Führungskräfte und deren Entwicklung in der ADVA Gruppe mit Blick auf ihre Eignung als potentielle Kandidatinnen und Kandidaten für die Neubesetzung von Vorstandspositionen. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten sollen entsprechend gefördert werden. Zudem beobachtet der Aufsichtsrat den Markt im Hinblick auf mögliche externe Kandidatinnen und Kandidaten für die Neubesetzung von Vorstandspositionen.
ADVA hat einen international besetzten Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern. Seine Mitglieder verfügen über einen breiten fachlichen Hintergrund und sind erfahrene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten:
Nikos Theodosopoulos, Vorsitzender
seit dem 9. Januar 2015 Vorsitzender
seit dem 29. Dezember 2014 Mitglied
Vorsitzender des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Mitglied des Prüfungsausschusses
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter
NT Advisors LLC Manhasset, New York, USA
Johanna Hey, Stellvertretende Vorsitzende
seit dem 4. Juni 2013 stellvertretende Vorsitzende
seit dem 16. Mai 2011 Mitglied
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Professorin für Steuerrecht
Universität zu Köln, Köln, Deutschland
Michael Aquino, Mitglied
seit dem 13. Juni 2018 Mitglied
Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Technology Strategy Consultant
Peachtree City, Georgia, USA
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand während des gesamten Geschäftsjahres 2020 aus diesen drei Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr. Im Geschäftsjahr 2020 traf der Aufsichtsrat zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen.
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er berät und überwacht den Vorstand bei seiner Arbeit. An allen für das Unternehmen bedeutenden Entscheidungen ist der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig beteiligt. In turnusmäßig anberaumten Sitzungen – und erforderlichenfalls auch in außerordentlichen Sitzungen – unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form ausführlich, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, insbesondere über die strategische Ausrichtung, die Marktentwicklung, Wachstumsaussichten und die jeweils aktuelle Finanz-, Vermögens- und Ertragslage einschließlich Budgetentwicklung, Investitionen, Personalsituation, Compliance und Risikomanagement. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand, sowohl zu Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten als auch zur Strategie, zur Planung und zur Geschäftsentwicklung. Sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge werden auf Basis der Berichte des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und Zielen werden vom Vorstand detailliert erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der Aufsichtsrat entscheidet, soweit dies nach Gesetz oder Satzung erforderlich ist, über die Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung. Darüber hinaus stehen vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreterin auch zwischen den Sitzungsterminen mit den Mitgliedern des Vorstands in regelmäßigem Kontakt und werden über die aktuelle Geschäftsentwicklung, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen mündlich und schriftlich informiert.
Die Sitzungsunterlagen einschließlich eventueller Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung übersandt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind und keine ausführliche Diskussion erfordern.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre und in der ordentlichen Hauptversammlung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats achten darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht, und nehmen die erforderliche Aus- und Fortbildung eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt sie dabei angemessen, z. B. durch interne Fortbildungen zu aufsichtsratsrelevanten Themen und Informationen über Gesetzesänderungen und Entwicklungen. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats werden eingehend eingearbeitet.
Kompetenzprofil des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Ergänzend zu den konkreten Zielen für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil mit besonderen fachlichen und persönlichen Kompetenzanforderungen erarbeitet.
Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Hierdurch werden regelmäßig neue Impulse für die Aufsichtsratsarbeit gewonnen. Die Prüfung erfolgt unter anderem im Wege einer Selbstevaluation auf Grundlage eines umfangreichen Fragebogens sowie anschließender intensiver Befassung und Beratung der jeweiligen Ergebnisse im Aufsichtsratsplenum. Gegenstand der Effizienzprüfung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Aufsichtsratsplenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes näher fest. Der Aufsichtsrat führte die letzte Effizienzprüfung im Geschäftsjahr 2020 durch. Wesentliche Defizite wurden weder bei dieser Effizienzprüfung noch in der Zwischenzeit festgestellt.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die Bildung von Ausschüssen erfolgt im Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 107 Absatz 3 des Aktiengesetzes (AktG). Gegenwärtig sind zwei Ausschüsse gebildet: Dem Prüfungsausschuss gehören Johanna Hey (Vorsitzende) und Nikos Theodosopoulos an. Die Vorsitzende verfügt über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung, interne Kontrollverfahren und Abschlussprüfung. Dem Vergütungs- und Nominierungsausschuss gehören Nikos Theodosopoulos (Vorsitzender) und Michael Aquino an.
Aufgabe der Ausschüsse ist es insbesondere, die im Aufsichtsratsplenum zu behandelnden Themen und Beschlüsse vorzubereiten. Entscheidungsbefugnisse werden den Ausschüssen nicht übertragen. Über die Arbeit der Ausschüsse wird regelmäßig in der jeweils folgenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet und diskutiert.
Erklärung vom 18. Februar 2020
Vorstand
ADVA Optical Networking SE („ADVA“) wird gegenwärtig durch einen international besetzten Vorstand geführt. Vier hoch motivierte und erfahrene Vorstandsmitglieder planen, unterstützen und steuern das Wachstum des Unternehmens:
- Brian Protiva, Vorstandsvorsitzender
- Christoph Glingener, Vorstand Technologie
- Ulrich Dopfer, Finanzvorstand
- Scott St. John, Vertriebsvorstand
Der Vorstand nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Gegenwärtig sind fünf Prokuristen bestellt.
Der Aufsichtsrat von ADVA bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung regelmäßig zwei), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt die Mitglieder des Vorstands und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. § 13 Absatz 2 der Satzung enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Der Vorstand von ADVA bestand während des gesamten Geschäftsjahrs 2019 aus vier Mitgliedern, wobei sich die Geschäftsverteilung im Einzelnen aus dem Geschäftsverteilungsplan ergibt. Der Vorstand kommt mindestens einmal wöchentlich zusammen, um strategische und aktuelle operative Fragen detailliert zu besprechen und erforderliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands regelmäßig an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantworten Fragen des Aufsichtsrats.
Aufsichtsrat
ADVA hat einen international besetzten Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern. Seine Mitglieder verfügen über einen breiten fachlichen Hintergrund und sind erfahrene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten:
Nikos Theodosopoulos, Vorsitzender
seit dem 9. Januar 2015 Vorsitzender
seit dem 29. Dezember 2014 Mitglied
Vorsitzender des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Mitglied des Prüfungsausschusses
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter
NT Advisors LLC Manhasset, New York, USA
Johanna Hey, Stellvertretende Vorsitzende
seit dem 4. Juni 2013 stellvertretende Vorsitzende
seit dem 16. Mai 2011 Mitglied
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Professorin für Steuerrecht
Universität zu Köln, Köln, Deutschland
Michael Aquino, Mitglied
seit dem 13. Juni 2018 Mitglied
Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Technology Strategy Consultant
Peachtree City, Georgia, USA
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand während des gesamten Geschäftsjahres 2019 aus diesen drei Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er berät und überwacht den Vorstand bei seiner Arbeit. An allen für das Unternehmen bedeutenden Entscheidungen ist der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig beteiligt. In turnusmäßig anberaumten Sitzungen – und erforderlichenfalls auch in außerordentlichen Sitzungen – unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form ausführlich, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, insbesondere über die strategische Ausrichtung, die Marktentwicklung, Wachstumsaussichten und die jeweils aktuelle Finanz-, Vermögens- und Ertragslage einschließlich Budgetentwicklung, Investitionen, Personalsituation, Compliance und Risikomanagement. Sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge werden auf Basis der Berichte des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und Zielen werden vom Vorstand detailliert erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der Aufsichtsrat entscheidet, soweit dies nach Gesetz oder Satzung erforderlich ist, über die Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung. Darüber hinaus stehen vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreterin auch zwischen den Sitzungsterminen mit den Mitgliedern des Vorstands in regelmäßigem Kontakt und werden über die aktuelle Geschäftsentwicklung, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen mündlich und schriftlich informiert.
Die Sitzungsunterlagen einschließlich eventueller Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung übersandt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind und keine ausführliche Diskussion erfordern.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre und in der ordentlichen Hauptversammlung.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die Bildung von Ausschüssen erfolgt im Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 107 Absatz 3 des Aktiengesetzes (AktG). Gegenwärtig sind zwei Ausschüsse gebildet: Dem Prüfungsausschuss gehören Johanna Hey (Vorsitzende) und Nikos Theodosopoulos an. Dem Vergütungs- und Nominierungsausschuss gehören Nikos Theodosopoulos (Vorsitzender) und Michael Aquino an. Aufgabe der Ausschüsse ist es, im Plenum zu behandelnde Themen und Beschlüsse vorzubereiten. Entscheidungsbefugnisse werden den Ausschüssen nicht übertragen. Über die Arbeit der Ausschüsse wird regelmäßig in der jeweils folgenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet und diskutiert.
Erklärung vom 19. Februar 2019
Vorstand
ADVA Optical Networking wird gegenwärtig durch einen international besetzten Vorstand geführt. Vier hoch motivierte und erfahrene Vorstandsmitglieder planen, unterstützen und steuern das Wachstum des Unternehmens:
- Brian Protiva, Vorstandsvorsitzender
- Christoph Glingener, Vorstand Technologie
- Ulrich Dopfer, Finanzvorstand
- Scott St. John, Vertriebsvorstand
Der Vorstand nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Gegenwärtig sind vier Prokuristen bestellt.
Der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung regelmäßig zwei), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt die Mitglieder des Vorstands und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. § 13 Absatz 2 der Satzung enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE bestand während des gesamten Geschäftsjahrs 2018 aus vier Mitgliedern, wobei sich die Geschäftsverteilung im Einzelnen aus dem Geschäftsverteilungsplan ergibt. Der Vorstand kommt mindestens einmal wöchentlich zusammen, um strategische und aktuelle operative Fragen detailliert zu besprechen und erforderliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands regelmäßig an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantworten Fragen des Aufsichtsrats.
Aufsichtsrat
ADVA Optical Networking hat einen international besetzten Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern. Seine Mitglieder verfügen über einen breiten fachlichen Hintergrund und sind erfahrene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten:
Nikos Theodosopoulos, Vorsitzender
seit dem 9. Januar 2015 Vorsitzender
seit dem 29. Dezember 2014 Mitglied
Vorsitzender des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Mitglied des Prüfungsausschusses
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter
NT Advisors LLC Manhasset, New York, USA
Johanna Hey, Stellvertretende Vorsitzende
seit dem 4. Juni 2013 stellvertretende Vorsitzende
seit dem 16. Mai 2011 Mitglied
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Professorin für Steuerrecht
Universität zu Köln, Köln, Deutschland
Michael Aquino, Mitglied
seit dem 13. Juni 2018 Mitglied
Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Technology Strategy Consultant
Peachtree City, Georgia, USA
Hans-Joachim Grallert, ehemaliges Mitglied
vom 17. Februar 2016 bis zum 13. Juni 2018 Mitglied
vormals Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Prof. em. Dr.-Ing.
Gröbenzell, Deutschland
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand während des gesamten Geschäftsjahres 2018 aus drei Mitgliedern, wobei Herr Aquino auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. Juni 2018 als Nachfolger für Herrn Dr.-Ing. Grallert in den Aufsichtsrat gewählt wurde, der sein Mandat zum Ende derselben niedergelegt hatte.
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er berät und überwacht den Vorstand bei seiner Arbeit. An allen für das Unternehmen bedeutenden Entscheidungen ist der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig beteiligt. In turnusmäßig anberaumten Sitzungen – und erforderlichenfalls auch in außerordentlichen Sitzungen – unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form ausführlich, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, insbesondere über die strategische Ausrichtung, die Marktentwicklung, Wachstumsaussichten und die jeweils aktuelle Finanz-, Vermögens- und Ertragslage einschließlich Budgetentwicklung, Investitionen, Personalsituation, Compliance und Risikomanagement. Sämtliche für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge werden auf Basis der Berichte des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und Zielen werden vom Vorstand detailliert erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der Aufsichtsrat entscheidet, soweit dies nach Gesetz oder Satzung erforderlich ist, über die Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung. Darüber hinaus stehen vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreterin auch zwischen den Sitzungsterminen mit den Mitgliedern des Vorstands in regelmäßigem Kontakt und werden über die aktuelle Geschäftsentwicklung, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen mündlich und schriftlich informiert.
Die Sitzungsunterlagen einschließlich eventueller Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung übersandt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind und keine ausführliche Diskussion erfordern.
Die Sitzungsunterlagen einschließlich eventueller Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung übersandt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind und keine ausführliche Diskussion erfordern. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre und in der ordentlichen Hauptversammlung.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die Bildung von Ausschüssen erfolgt im Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 107 Absatz 3 des Aktiengesetzes (AktG). Gegenwärtig sind zwei Ausschüsse gebildet: Dem Prüfungsausschuss gehören Johanna Hey (Vorsitzende) und Nikos Theodosopoulos an. Dem Vergütungs- und Nominierungsausschuss gehören Nikos Theodosopoulos (Vorsitzender) und Michael Aquino an. Aufgabe der Ausschüsse ist es, im Plenum zu behandelnde Themen und Beschlüsse vorzubereiten. Entscheidungsbefugnisse werden den Ausschüssen nicht übertragen. Über die Arbeit der Ausschüsse wird regelmäßig in der jeweils folgenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet und diskutiert.
Erklärung vom 20. Februar 2018
Vorstand
ADVA Optical Networking wird gegenwärtig durch einen international besetzten Vorstand geführt. Vier hoch motivierte und erfahrene Vorstandsmitglieder planen, unterstützen und steuern das Wachstum des Unternehmens:
- Brian Protiva, Vorstandsvorsitzender
- Christoph Glingener, Vorstand Technologie
- Ulrich Dopfer, Finanzvorstand
- Scott St. John, Vertriebsvorstand
Der Vorstand nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Gegenwärtig sind vier Prokuristen bestellt.
Der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung regelmäßig zwei), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt die Mitglieder des Vorstands und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. § 13 Absatz 2 der Satzung enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE bestand in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahrs 2017 aus drei und seit dem vierten Quartal 2017 aus vier Mitgliedern, wobei sich die Geschäftsverteilung im Einzelnen aus dem Geschäftsverteilungsplan ergibt, der im Oktober 2017 entsprechend angepasst wurde. Der Vorstand kommt mindestens einmal wöchentlich zusammen, um strategische und aktuelle operative Fragen detailliert zu besprechen und erforderliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands regelmäßig an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantworten die Fragen des Aufsichtsrats.
Aufsichtsrat
ADVA Optical Networking hat einen international besetzten Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern. Seine Mitglieder verfügen über einen breiten fachlichen Hintergrund und sind erfahrene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten:
Nikos Theodosopoulos, Vorsitzender
seit dem 9. Januar 2015 Vorsitzender,
seit dem 29. Dezember 2014 Mitglied,
Vorsitzender des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Mitglied des Prüfungsausschusses
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter,
NT Advisors LLC Manhasset. New York, USA
Johanna Hey, Stellvertretende Vorsitzende
seit dem 4. Juni 2013 stellvertretende Vorsitzende,
seit dem 16. Mai 2011 Mitglied,
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Professorin für Steuerrecht,
Universität zu Köln, Köln, Deutschland
Hans-Joachim Grallert, Mitglied
seit dem 17. Februar 2016 Mitglied
Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Prof. em. Dr.-Ing.,
Gröbenzell, Deutschland
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er berät und überwacht den Vorstand bei seiner Arbeit. An allen für das Unternehmen bedeutenden Entscheidungen ist der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig beteiligt. In turnusmäßig anberaumten Sitzungen – und erforderlichenfalls auch in außerordentlichen Sitzungen – unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form ausführlich, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, insbesondere über die strategische Ausrichtung, die Marktentwicklung, Wachstumsaussichten und die jeweils aktuelle Finanz-, Vermögens- und Ertragslage einschließlich Budgetentwicklung, Investitionen, Personalsituation, Compliance und Risikomanagement. Sämtliche für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge werden auf Basis der Berichte des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und Zielen werden vom Vorstand detailliert erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der Aufsichtsrat entscheidet, soweit dies nach Gesetz oder Satzung erforderlich ist, über die Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung. Darüber hinaus stehen vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreterin auch zwischen den Sitzungsterminen mit den Mitgliedern des Vorstands in regelmäßigem Kontakt und werden über die aktuelle Geschäftsentwicklung, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen mündlich und schriftlich informiert.
Die Sitzungsunterlagen einschließlich eventueller Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung übersandt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind und keine ausführliche Diskussion erfordern.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre und in der ordentlichen Hauptversammlung.
Die Bildung von Ausschüssen erfolgt im Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 107 Absatz 3 des Aktiengesetzes (AktG). Gegenwärtig sind zwei Ausschüsse gebildet: Dem Prüfungsausschuss gehören Johanna Hey (Vorsitzende) und Nikos Theodosopoulos an. Dem Vergütungs- und Nominierungsausschuss gehören Nikos Theodosopoulos (Vorsitzender) und Hans-Joachim Grallert an. Aufgabe der Ausschüsse ist es, im Plenum zu behandelnde Themen und Beschlüsse vorzubereiten. Entscheidungsbefugnisse werden den Ausschüssen nicht übertragen. Über die Arbeit der Ausschüsse wird regelmäßig in der jeweils folgenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet und diskutiert.
Erklärung vom 21. Februar 2017
Vorstand
ADVA Optical Networking wird gegenwärtig durch einen international besetzten Vorstand geführt. Drei hoch motivierte und erfahrene Vorstandsmitglieder planen, unterstützen und steuern das Wachstum des Unternehmens:
- Brian Protiva, Vorstandsvorsitzender
- Christoph Glingener, Vorstand Technologie
- Ulrich Dopfer, Finanzvorstand
Der Vorstand nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Gegenwärtig sind vier Prokuristen bestellt.
Der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung regelmäßig zwei), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt die Mitglieder des Vorstands und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. § 13 Absatz 2 der Satzung enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE bestand im Geschäftsjahr 2016 aus drei Mitgliedern, wobei sich die Geschäftsverteilung im Einzelnen aus dem Geschäftsverteilungsplan ergibt. Der Vorstand kommt mindestens einmal wöchentlich zusammen, um strategische und aktuelle operative Fragen detailliert zu besprechen und erforderliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands regelmäßig an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantworten die Fragen des Aufsichtsrats.
Aufsichtsrat
ADVA Optical Networking hat einen international besetzten Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern. Seine Mitglieder verfügen über einen breiten fachlichen Hintergrund und sind erfahrene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten:
Nikos Theodosopoulos, Vorsitzender
seit dem 9. Januar 2015 Vorsitzender,
seit dem 29. Dezember 2014 Mitglied,
Vorsitzender des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Mitglied des Prüfungsausschusses
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter,
NT Advisors LLC Manhasset. New York, USA
Johanna Hey, Stellvertretende Vorsitzende
seit dem 4. Juni 2013 stellvertretende Vorsitzende,
seit dem 16. Mai 2011 Mitglied,
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Professorin für Steuerrecht,
Universität zu Köln, Köln, Deutschland
Hans-Joachim Grallert, Mitglied
seit dem 17. Februar 2016 Mitglied
Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses
Professor für Nachrichtentechnik,
Technische Universität Berlin, Berlin, Deutschland
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er berät und überwacht den Vorstand bei seiner Arbeit. An allen für das Unternehmen bedeutenden Entscheidungen ist der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig beteiligt. In turnusmäßig anberaumten Sitzungen – und erforderlichenfalls auch in außerordentlichen Sitzungen – unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form ausführlich, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, insbesondere über die strategische Ausrichtung, die Marktentwicklung, Wachstumsaussichten und die jeweils aktuelle Finanz-, Vermögens- und Ertragslage einschließlich Budgetentwicklung, Investitionen, Personalsituation, Compliance und Risikomanagement. Sämtliche für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge werden auf Basis der Berichte des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und Zielen werden vom Vorstand detailliert erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der Aufsichtsrat entscheidet, soweit dies nach Gesetz oder Satzung erforderlich ist, über die Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung. Darüber hinaus stehen vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreterin auch zwischen den Sitzungsterminen mit den Mitgliedern des Vorstands in regelmäßigem Kontakt und werden über die aktuelle Geschäftsentwicklung, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen mündlich und schriftlich informiert.
Die Sitzungsunterlagen einschließlich eventueller Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung übersandt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind und keine ausführliche Diskussion erfordern.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre und in der ordentlichen Hauptversammlung.
Die Bildung von Ausschüssen erfolgt im Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 107 Absatz 3 des Aktiengesetzes (AktG). Gegenwärtig sind zwei Ausschüsse gebildet: Dem Prüfungsausschuss gehören Johanna Hey (Vorsitzende) und Nikos Theodosopoulos an. Dem Vergütungs- und Nominierungsausschuss gehören Nikos Theodosopoulos (Vorsitzender) und Hans-Joachim Grallert an. Aufgabe der Ausschüsse ist es, im Plenum zu behandelnde Themen und Beschlüsse vorzubereiten. Entscheidungsbefugnisse werden den Ausschüssen nicht übertragen. Über die Arbeit der Ausschüsse wird regelmäßig in der jeweils folgenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet und diskutiert.
Erklärung vom 23. Februar 2016
Vorstand
ADVA Optical Networking wird gegenwärtig durch einen international besetzten Vorstand geführt (Stand: 23. Februar 2016). Drei hoch motivierte und erfahrene Vorstandsmitglieder planen, unterstützen und steuern das Wachstum des Unternehmens:
- Brian Protiva, Vorstandsvorsitzender
- Christoph Glingener, Vorstand Technologie
- Ulrich Dopfer, Finanzvorstand
Der Vorstand nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Gegenwärtig sind vier Prokuristen bestellt (Stand: 23. Februar 2016).
Der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung regelmäßig zwei), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt die Mitglieder des Vorstands und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. § 13 Absatz 2 der Satzung enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE bestand im Geschäftsjahr 2015 aus drei Mitgliedern, wobei sich die Geschäftsverteilung im Einzelnen aus dem Geschäftsverteilungsplan ergibt. Der Vorstand kommt mindestens einmal wöchentlich zusammen, um strategische und aktuelle operative Fragen detailliert zu besprechen und erforderliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands regelmäßig an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantworten die Fragen des Aufsichtsrats.
Aufsichtsrat
ADVA Optical Networking hat einen international besetzten Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern. Seine Mitglieder verfügen über einen breiten fachlichen Hintergrund und sind erfahrene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten:
Nikos Theodosopoulos, Vorsitzender
seit dem 9. Januar 2015 Vorsitzender, Mitglied seit 2014
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter, NT Advisors LLC Manhasset. New York, USA
Johanna Hey, Stellvertretende Vorsitzende
Professorin für Steuerrecht, Universität zu Köln, Köln, Deutschland
Eric Protiva, Mitglied
bis zum 27. Juli 2015
Geschäftsführer EGORA Holding GmbH, Martinsried/München, Deutschland
Hans-Joachim Grallert, Mitglied
Am 17. Februar 2016 gerichtlich bestellt, Mitglied
Professor für Nachrichtentechnik, Technische Universität Berlin, Berlin, Deutschland
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er berät und überwacht den Vorstand bei seiner Arbeit. An allen für das Unternehmen bedeutenden Entscheidungen ist der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig beteiligt. In turnusmäßig anberaumten ordentlichen Sitzungen und, erforderlichenfalls auch in außerordentlichen Sitzungen, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form ausführlich, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, insbesondere über die strategische Ausrichtung, die Marktentwicklung, Wachstumsaussichten und die jeweils aktuelle Finanz-, Vermögens- und Ertragslage einschließlich Budgetentwicklung, Investitionen, Personalsituation, Compliance und Risikomanagement. Sämtliche für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge werden auf Basis der Berichte des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und Zielen werden vom Vorstand detailliert erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der Aufsichtsrat entscheidet über die Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands, soweit dies nach Gesetz oder Satzung erforderlich ist, nach gründlicher Prüfung und Beratung. Darüber hinaus stehen vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreterin auch zwischen den Sitzungsterminen mit den Mitgliedern des Vorstands in regelmäßigem Kontakt und werden über die aktuelle Geschäftsentwicklung, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen mündlich und schriftlich informiert.
Die Sitzungsunterlagen einschließlich eventueller Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der jeweiligen Aufsichtsrats-Sitzung übersandt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind und keine ausführliche Diskussion erfordern.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre und in der ordentlichen Hauptversammlung.
Die Bildung von Ausschüssen erfolgt im Aufsichtsrat gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 107 Absatz 3 des Aktiengesetzes (AktG). Gegenwärtig sind zwei Ausschüsse gebildet: Dem Prüfungsausschuss gehören Johanna Hey (Vorsitzende) und Nikos Theodosopoulos an. Dem Vergütungs- und Nominierungsausschuss gehören Nikos Theodosopoulos (Vorsitzender) und Hans-Joachim Grallert an (Stand: 23. Februar 2016). Aufgabe der Ausschüsse ist es, im Plenum zu behandelnde Themen und Beschlüsse vorzubereiten. Entscheidungsbefugnisse werden den Ausschüssen nicht übertragen. Über die Arbeit der Ausschüsse wird regelmäßig in der jeweils folgenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums berichtet und diskutiert.