Geschlechterquote
Jahr:
Erklärung vom 16. April 2024
Festlegung von Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands.
Nach Inkrafttreten des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG) hatte der Aufsichtsrat der Adtran Networks SE zuletzt am 15. November 2017 festgelegt, dass im Aufsichtsrat bis zum 31. März 2021 ein Frauen-Anteil von 33,33% und im Vorstand bis zum 31.
Dezember 2021 ein Frauen-Anteil von 0% realisiert werden soll. Zum 31. März bzw. zum 31. Dezember 2021 waren diese Ziele erreicht.
Für die Folgezeit hat sich der Aufsichtsrat am 23. Februar 2021 ein neues Kompetenzprofil gegeben. Dieses sieht vor, dass der dreiköpfige Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung im Geschäftsjahr 2024 beschließt, aus wenigstens einer Frau und wenigstens einem Mann bestehen soll. Damit ist der Status Quo eines Frauenanteils von 33,33% fortgeschrieben worden.
Der Aufsichtsrat hat am 8. März 2023 beschlossen, den derzeitigen Status (0% Frauenanteil) im Vorstand bis zum 31. Dezember 2024 beizubehalten. Für die Festlegung einer Zielgröße von 0% wurde folgende Begründung gegeben: Nach dem öffentlichen Übernahmeangebot im vergangenen Jahr wurde im Januar 2023 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit
der Adtran Holdings, Inc. als herrschender Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Der Aufsichtsrat möchte zunächst abwarten, wie sich der laufende Integrationsprozess entwickelt, bevor es zu einer Anpassung der Zielgröße kommt. In jedem Fall wird der Aufsichtsrat bei Neubesetzungen auf Vielfalt achten. Das Erreichen des angestrebten höheren Frauenanteils im Vorstand wird jedoch weiterhin durch den geringeren Anteil von Frauen mit der für eine Vorstandsposition erforderlichen Seniorität in den für das Geschäftsfeld der Gesellschaft relevanten Berufen erschwert.
Der Vorstand der Adtran Networks SE hatte nach Inkrafttreten des FüPoG für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 8% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Zum 30. Juni 2017 betrug der Anteil von Frauen auf der ersten Management-Ebene 7% und auf der zweiten Management-Ebene 32%. Damit wurde die selbstgesetzte Zielgröße auf der zweiten Management-Ebene übertroffen, die auf der ersten Management-Ebene allerdings geringfügig unterschritten. Grund hierfür war eine unternehmensinterne Änderung einer Berichtslinie, durch die eine männliche Führungskraft von der zweiten auf die erste Management-Ebene gehoben wurde; ansonsten blieb die Führungsstruktur und -mannschaft auf den beiden Management-Ebenen unverändert. Für die Folgezeit hat der Vorstand der Adtran Networks SE für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 7% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen. Zum 30. Juni 2022 betrug der Anteil der Frauen auf der ersten Management-Ebene 9% und auf der zweiten Management-Ebene 37%. Damit wurden beide selbstgesetzten Zielgrößen übertroffen.
Ende Juni 2022 hat der Vorstand der Adtran Networks SE für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 13% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 35.2% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2027 erreicht werden sollen. Zum 31. Dezember 2022 betrug der Anteil der Frauen auf der ersten Management-Ebene 10% und auf der zweiten Management-Ebene 37%. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Anteil der Frauen auf der ersten Management-Ebene 21 % und auf der zweiten Management-Ebene 36 %. Damit wurden beide selbstgesetzten Zielgrößen übertroffen.
Erklärung vom 8. März 2023
Festlegung von Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Nach Inkrafttreten des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG) hatte der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE zuletzt am 15. November 2017 festgelegt, dass im Aufsichtsrat bis zum 31. März 2021 ein Frauen-Anteil von 33,33% und im Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 ein Frauen-Anteil von 0% realisiert werden soll. Zum 31. März bzw. zum 31. Dezember 2021 waren diese Ziele erreicht.
Für die Folgezeit hat sich der Aufsichtsrat am 23. Februar 2021 ein neues Kompetenzprofil gegeben. Dieses sieht vor, dass der dreiköpfige Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung im Geschäftsjahr 2024 beschließt, aus wenigstens einer Frau und wenigstens einem Mann bestehen soll. Damit ist der Status Quo eines Frauenanteils von 33,33% fortgeschrieben worden.
Der Aufsichtsrat hat am 8. März 2023 beschlossen, den derzeitigen Status (0% Frauenanteil) im Vorstand bis zum 31. Dezember 2024 beizubehalten. Für die Festlegung einer Zielgröße von 0% wurde folgende Begründung gegeben: Nach dem öffentlichen Übernahmeangebot im vergangenen Jahr wurde im Januar 2023 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc. als herrschender Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Der Aufsichtsrat möchte zunächst abwarten, wie sich der laufende Integrationsprozess entwickelt, bevor es zu einer Anpassung der Zielgröße kommt. In jedem Fall wird der Aufsichtsrat bei Neubesetzungen auf Vielfalt achten. Das Erreichen des angestrebten höheren Frauenanteils im Vorstand wird jedoch weiterhin durch den geringeren Anteil von Frauen mit der für eine Vorstandsposition erforderlichen Seniorität in den für das Geschäftsfeld der Gesellschaft relevanten Berufen erschwert.
Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE hatte nach Inkrafttreten des FüPoG für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 8% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Zum 30. Juni 2017 betrug der Anteil von Frauen auf der ersten Management-Ebene 7% und auf der zweiten Management-Ebene 32%. Damit wurde die selbstgesetzte Zielgröße auf der zweiten Management-Ebene übertroffen, die auf der ersten Management-Ebene allerdings geringfügig unterschritten. Grund hierfür war eine unternehmensinterne Änderung einer Berichtslinie, durch die eine männliche Führungskraft von der zweiten auf die erste Management-Ebene gehoben wurde; ansonsten blieb die Führungsstruktur und -mannschaft auf den beiden Management-Ebenen unverändert. Für die Folgezeit hat der Vorstand der ADVA Optical Networking SE für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 7% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen. Zum 30. Juni 2022 betrug der Anteil der Frauen auf der ersten Management-Ebene 9% und auf der zweiten Management-Ebene 37%. Damit wurden beide selbstgesetzten Zielgrößen übertroffen.
Ende Juni 2022 hat der Vorstand der ADVA Optical Networking SE für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 13% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 35.2% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2027 erreicht werden sollen. Zum 31. Dezember 2022 betrug der Anteil der Frauen auf der ersten Management-Ebene 10% und auf der zweiten Management-Ebene 37%.
Erklärung vom 22. Februar 2022
Festlegung von Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Nach Inkrafttreten des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG) hatte der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE zuletzt am 15. November 2017 festgelegt, dass im Aufsichtsrat bis zum 31. März 2021 ein Frauen-Anteil von 33,33% und im Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 ein Frauen-Anteil von 0% realisiert werden soll. Zum 31. März bzw. zum 31. Dezember 2021 waren diese Ziele erreicht.
Für die Folgezeit hat sich der Aufsichtsrat am 23. Februar 2021 ein neues Kompetenzprofil gegeben. Dieses sieht vor, dass der dreiköpfige Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung im Geschäftsjahr 2024 beschließt, aus wenigstens einer Frau und wenigstens einem Mann bestehen soll. Damit ist der Status Quo eines Frauenanteils von 33,33% fortgeschrieben worden. Hinsichtlich der Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand wird der Aufsichtsrat bei nächster Gelegenheit den aktuellen Stand prüfen. Auf dieser Grundlage wird er erneut eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand festlegen.
Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE hatte nach Inkrafttreten des FüPoG für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 8% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Zum 30. Juni 2017 betrug der Anteil von Frauen auf der ersten Management-Ebene 7% und auf der zweiten Management-Ebene 32%. Damit wurde die selbstgesetzte Zielgröße auf der zweiten Management-Ebene übertroffen, die auf der ersten Management-Ebene allerdings geringfügig unterschritten. Grund hierfür war eine unternehmensinterne Änderung einer Berichtslinie, durch die eine männliche Führungskraft von der zweiten auf die erste Management-Ebene gehoben wurde; ansonsten blieb die Führungsstruktur und -mannschaft auf den beiden Management-Ebenen unverändert. Für die Folgezeit hat der Vorstand der ADVA Optical Networking SE für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 7% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen. Zum 31. Dezember 2021 betrug der Anteil von Frauen auf der ersten Management-Ebene 9% und auf der zweiten Management-Ebene 35%. Damit wurde die selbstgesetzte Zielgröße auf der ersten und zweiten Management-Ebene übertroffen.
Festlegung von Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Nach Inkrafttreten des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG) hatte der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE für den Aufsichtsrat der Gesellschaft eine Zielgröße von 33,33% und für den Vorstand der Gesellschaft eine Zielgröße von 0% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Am 30. Juni 2017 betrug der Anteil der Frauen im Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE 33,33%, im Vorstand 0%. Beide Zielgrößen wurden also erfüllt. Für die Folgezeit legte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15. November 2017 fest, dass im Aufsichtsrat bis zum 31. März 2021 ein Frauen-Anteil von 33,33% und im Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 ein Frauen-Anteil von 0% realisiert werden soll. Zum 31. Dezember 2020 waren diese Anteile bereits realisiert.
Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE hatte nach Inkrafttreten des FüPoG für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 8% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Zum 30. Juni 2017 betrug der Anteil von Frauen auf der ersten Management-Ebene 7% und auf der zweiten Management-Ebene 32%. Damit wurde die selbstgesetzte Zielgröße auf der zweiten Management-Ebene übertroffen, die auf der ersten Management-Ebene allerdings geringfügig unterschritten. Grund hierfür war eine unternehmensinterne Änderung einer Berichtslinie, durch die eine männliche Führungskraft von der zweiten auf die erste Management-Ebene gehoben wurde; ansonsten blieb die Führungsstruktur und -mannschaft auf den beiden Management-Ebenen unverändert. Für die Folgezeit hat der Vorstand der ADVA Optical Networking SE für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 7% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Anteil von Frauen auf der ersten Management-Ebene 5% und auf der zweiten Management-Ebene 39%. Damit wurde die selbstgesetzte Zielgröße auf der zweiten Management-Ebene übertroffen, die auf der ersten Management-Ebene allerdings geringfügig unterschritten. Grund hierfür waren Abgänge von zwei Frauen auf der ersten Management-Ebene, wobei eine Nachbesetzung mit einer Frau auf der zweiten Management-Ebene vollzogen wurde. Die andere Stelle wurde nicht nachbesetzt.
Festlegung von Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Nach Inkrafttreten des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG) hatte der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE für den Aufsichtsrat der Gesellschaft eine Zielgröße von 33,33% und für den Vorstand der Gesellschaft eine Zielgröße von 0% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Am 30. Juni 2017 betrug der Anteil der Frauen im Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE 33,33%, im Vorstand 0%. Beide Zielgrößen wurden also erfüllt. Für die Folgezeit legte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15. November 2017 fest, dass im Aufsichtsrat bis zum 31. März 2021 ein Frauen-Anteil von 33,33% und im Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 ein Frauen-Anteil von 0% realisiert werden soll. Zum 31. Dezember 2019 waren diese Anteile bereits realisiert.
Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE hatte nach Inkrafttreten des FüPoG für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 8% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Zum 30. Juni 2017 betrug der Anteil von Frauen auf der ersten Management-Ebene 7% und auf der zweiten Management-Ebene 32%. Damit wurde die selbstgesetzte Zielgröße auf der zweiten Management-Ebene übertroffen, die auf der ersten Management-Ebene allerdings geringfügig unterschritten. Grund hierfür war eine unternehmensinterne Änderung einer Berichtslinie, durch die eine männliche Führungskraft von der zweiten auf die erste Management-Ebene gehoben wurde; ansonsten blieb die Führungsstruktur und -mannschaft auf den beiden Management-Ebenen unverändert. Für die Folgezeit hat der Vorstand der ADVA Optical Networking SE für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 7% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Anteil von Frauen auf der ersten Management-Ebene 13% und auf der zweiten Management-Ebene 33%. Damit waren diese beiden Ziele bereits realisiert.
Festlegung von Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Nach Inkrafttreten des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG) hatte der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE für den Aufsichtsrat der Gesellschaft eine Zielgröße von 33,33% und für den Vorstand der Gesellschaft eine Zielgröße von 0% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Am 30. Juni 2017 betrug der Anteil der Frauen im Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE 33,33%, im Vorstand 0%. Beide Zielgrößen wurden also erfüllt. Für die Folgezeit legte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15. November 2017 fest, dass im Aufsichtsrat bis zum 31. März 2021 ein Frauen-Anteil von 33,33% und im Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 ein Frauen-Anteil von 0% realisiert werden soll. Zum 31. Dezember 2018 waren diese Anteile bereits realisiert.
Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE hatte nach Inkrafttreten des FüPoG für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 8% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Zum 30. Juni 2017 betrug der Anteil von Frauen auf der ersten Management-Ebene 7% und auf der zweiten Management-Ebene 32%. Damit wurde die selbstgesetzte Zielgröße auf der zweiten Management-Ebene übertroffen, die auf der ersten Management-Ebene allerdings geringfügig unterschritten. Grund hierfür war eine unternehmensinterne Änderung einer Berichtslinie, durch die eine männliche Führungskraft von der zweiten auf die erste Management-Ebene gehoben wurde; ansonsten blieb die Führungsstruktur und -mannschaft auf den beiden Management-Ebenen unverändert. Für die Folgezeit hat der Vorstand der ADVA Optical Networking SE für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 7% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Anteil von Frauen auf der ersten Management-Ebene 13% und auf der zweiten Management-Ebene 31%. Damit waren diese beiden Ziele bereits realisiert.
Nach Inkrafttreten des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG) hat der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE für den Aufsichtsrat der Gesellschaft eine Zielgröße von 33,33% und für den Vorstand der Gesellschaft eine Zielgröße von 0% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Am 30. Juni 2017 betrug der Anteil der Frauen im Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE 33,33%, im Vorstand 0%. Beide Zielgrößen wurden also erfüllt. Für die Folgezeit legte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15. November 2017 fest, dass im Aufsichtsrat bis zum 31. März 2021 ein Frauen-Anteil von 33,33% und im Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 ein Frauen-Anteil von 0% realisiert werden soll. Zum 31. Dezember 2017 waren diese Anteile bereits realisiert.
Der Vorstand der ADVA Optical Networking SE hat nach Inkrafttreten des FüPoG für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 8% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Zum 30. Juni 2017 betrug der Anteil von Frauen auf der ersten Management-Ebene 7% und auf der zweiten Management-Ebene 32%. Damit wurde die selbstgesetzte Zielgröße auf der zweiten Management-Ebene übertroffen, die auf der ersten Management-Ebene allerdings geringfügig unterschritten. Grund hierfür war eine unternehmensinterne Änderung einer Berichtslinie, durch die eine männliche Führungskraft von der zweiten auf die erste Management-Ebene gehoben wurde; ansonsten blieb die Führungsstruktur und -mannschaft auf den beiden Management-Ebenen unverändert. Für die Folgezeit hat der Vorstand der ADVA Optical Networking SE für die erste Management-Ebene unterhalb des Vorstandes einen Frauen-Anteil von 7% und für die zweite Management-Ebene unter dem Vorstand einen Frauen-Anteil von 30% festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen.